Die Bundesnetzagentur veröffentlicht öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge
Betreiber sind zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der
Bundesnetzagentur verpflichtet. Die Bundesnetzagentur überprüft, ob technische Mindestanforderungen
gemäß der Ladesäulenverordnung eingehalten werden.
Es werden die Standorte aus dem Ladesäulenregister bereitgestellt. Weitergehende Informationen sind im Factsheet einzusehen.
Factsheet
Detaillierte Informationen über die Struktur und den Abruf der Mobilitätsdaten sind in diesem Factsheet zu finden.